Datenschutzerklärung

1. Anhang zur Datenschutzrichtlinie

INFORMATION ÜBER DIE DATENVERARBEITUNG UND DIE RECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

I. KAPITEL – BEZEICHNUNG DES DATENVERARBEITERS

II. KAPITEL – BEZEICHNUNG DER DATENVERARBEITER

  1. Unser IT-Dienstleister
  2. Entwickler des Ticket-Systems

III. KAPITEL – SICHERSTELLUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DER DATENVERARBEITUNG

  1. Datenverarbeitung auf Grundlage der Einwilligung der Betroffenen
  2. Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
  3. Schutz der Rechte der Betroffenen

IV. KAPITEL – VERARBEITUNG DER DATEN DER BESUCHER DER WEBSITE DES UNTERNEHMENS – INFORMATION ÜBER DIE VERWENDUNG VON COOKIES

V. KAPITEL – INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER BETROFFENEN

EINFÜHRUNG

Die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (im Folgenden: Verordnung), die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr solcher Daten regelt und die Richtlinie 95/46/EG aufhebt, verpflichtet die Datenverarbeiter, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die betroffenen Personen vor der Erhebung personenbezogener Daten zu informieren. Der Datenverarbeiter ist verpflichtet, die betroffene Person in klarer, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Weise über die Datenverarbeitung zu informieren und die Durchsetzung der Rechte der betroffenen Person sicherzustellen.

Das Gesetz CXII von 2011 schreibt ebenfalls die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Informationsfreiheit vor.

Im Folgenden erfüllt unser Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen.

Die Informationen werden auf der Website des Unternehmens bereitgestellt.

 

I. KAPITEL

BEZEICHNUNG DES DATENVERARBEITERS

Der Herausgeber dieser Informationen und gleichzeitig der Datenverarbeiter ist:

Name des Unternehmens: ZirkonDentArt Kft.
Sitz: Szeged
Steuernummer: 23301560-2-06
Firmenbuchnummer: 06-09-016995
Vertreter: Piri Balázs Johanna
Telefonnummer: +36 30 229 00 78
E-Mail: info@zirkondentart.com
Webseite: zirkondentart.com/hu

(im Folgenden: das Unternehmen)

II. KAPITEL

BEZEICHNUNG DER DATENVERARBEITER

Ein Datenverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Agentur oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverarbeiters verarbeitet (Artikel 4, Punkt 8 der Verordnung).

Die Inanspruchnahme eines Datenverarbeiters ist nicht von der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person abhängig, jedoch muss die betroffene Person informiert werden.

IT-Dienstleister des Unternehmens

Das Unternehmen beauftragt einen IT-Dienstleister als Datenverarbeiter zur Wartung und zum Betrieb der Website, der personenbezogene Daten im Rahmen des Hosting-Dienstes gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet und speichert.

Name und Daten des Datenverarbeiters:

Name des Unternehmens: ErdSoft Kft.
Sitz: 24000 Szabadka, Zombori út 33a, Serbien
Firmenbuchnummer: 21354619
Steuernummer: 110478829
Vertreter: Erdudac Dániel
Telefonnummer: +381 60 44 60 555
Fax: nicht vorhanden
E-Mail: daniel.erdudac@erdsoft.com
Webseite: erdsoft.com

III. KAPITEL

SICHERSTELLUNG DER RECHTSKONFORMITÄT DER DATENVERARBEITUNG

1. Datenverarbeitung auf Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person

(1) Wenn das Unternehmen Daten auf Grundlage der Einwilligung verarbeiten möchte, ist die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person mittels des in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens vorgesehenen Formulars einzuholen.

(2) Als Einwilligung kann auch gewertet werden, wenn der Nutzer auf der Webseite das erforderliche Feld zur Datenverarbeitung ankreuzt oder wenn der Nutzer technische Einstellungen in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen der Informationsgesellschaft vornimmt. Stillschweigen, vorab angekreuzte Felder oder Untätigkeit gelten nicht als Einwilligung.

(3) Die Einwilligung erstreckt sich auf alle Datenverarbeitungsmaßnahmen, die denselben Zweck verfolgen. Wenn die Datenverarbeitung auf mehrere unterschiedliche Zwecke abzielt, muss für jeden Zweck gesondert um Einwilligung gebeten werden.

(4) Wenn die betroffene Person im Rahmen einer schriftlichen Erklärung einwilligt, die auch für andere Zwecke gilt (z. B. beim Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages), muss die Einwilligung klar, einfach, verständlich und leicht zugänglich sein und von anderen Zwecken eindeutig abgegrenzt werden.

(5) Das Unternehmen darf den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages nicht von der Einwilligung zur unnötigen Datenverarbeitung abhängig machen.

(6) Der Widerruf der Einwilligung muss ebenso einfach sein wie deren Erteilung.

(7) Daten, die aufgrund der Einwilligung erhoben wurden, dürfen vom Unternehmen im Einklang mit den geltenden Gesetzen verwendet werden, und die Verarbeitung kann auch nach Widerruf der Einwilligung fortgeführt werden, sofern dies mit gesetzlichen Verpflichtungen übereinstimmt.

(8) Die Webseite des Unternehmens sammelt nicht absichtlich Daten von Minderjährigen (Personen unter 16 Jahren). Sollten solche Daten versehentlich gespeichert werden, werden sie nach ihrer Erkennung umgehend gelöscht.

2. Datenverarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen

(1) Die Reichweite, der Zweck, die Aufbewahrungsdauer der Daten und die Datenempfänger werden durch die geltenden Gesetze bestimmt, wenn die Datenverarbeitung auf der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen beruht.

(2) Die Datenverarbeitung auf der Grundlage rechtlicher Verpflichtungen hängt nicht von der Einwilligung der betroffenen Person ab. Die betroffene Person muss über den Zweck der Datensammlung, die rechtliche Grundlage, die Aufbewahrungsdauer und ihre Rechte informiert werden.

3. Schutz der Rechte der betroffenen Personen

Das Unternehmen ist verpflichtet, allen betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.

IV. KAPITEL

VERWALTUNG DER DATEN DER BESUCHER – INFORMATION ÜBER DIE NUTZUNG VON COOKIES

Die Besucher müssen über die Verwendung von Cookies informiert werden, und für nicht technisch notwendige Cookies muss die Zustimmung des Besuchers eingeholt werden.

Allgemeine Informationen zu Cookies

2.1. Ein Cookie ist eine Datei, die von der besuchten Webseite an den Browser des Benutzers gesendet wird, um Daten zu speichern. Cookies können bis zum Schließen des Browsers oder unbegrenzt gültig sein.

2.2. Cookies identifizieren den Benutzer und ermöglichen es, den Besucher bei späteren Besuchen wiederzuerkennen. Sie können auch verwendet werden, um das Verhalten des Benutzers zu verfolgen und Profile zu erstellen.

2.3. Arten von Cookies:

  • Technische Cookies: Stellen grundlegende Funktionen der Webseite bereit (z.B. Warenkorb).
  • Benutzerfreundliche Cookies: Merken sich die Benutzereinstellungen.
  • Leistungs-Cookies: Verfolgen das Verhalten der Benutzer auf der Webseite (z.B. Google Analytics).

2.4. Die Annahme von Cookies ist nicht obligatorisch. Benutzer können ihren Browser so einstellen, dass er Cookies ablehnt oder sie benachrichtigt, wenn die Webseite Cookies sendet.

• Google Chrome: Chrome support

• Firefox: Firefox support

• Microsoft Internet Explorer 11: Microsoft support 

• Microsoft Internet Explorer 10: Microsoft support 

• Microsoft Internet Explorer 9: Microsoft support

• Microsoft Internet Explorer 8: Microsoft support

• Microsoft Edge: Microsoft support

• Safari: Apple support

 

Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Funktionen oder Dienstleistungen möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn Cookies deaktiviert sind.

Informationen über die auf der Website des Unternehmens verwendeten Cookies und die gesammelten Daten

3.1. Die während des Besuchs gesammelten Daten

Die Website des Unternehmens kann die folgenden Daten des Besuchers oder des verwendeten Geräts speichern und verarbeiten:

  • Die IP-Adresse des Besuchers,
  • den Typ des Browsers,
  • Merkmale des Betriebssystems des Geräts (eingestellte Sprache),
  • den Zeitpunkt des Besuchs,
  • die besuchten (Unter-)Seiten, Funktionen oder Dienstleistungen,
  • Klicks.

Diese Daten werden für maximal 90 Tage gespeichert und hauptsächlich zur Analyse von Sicherheitsvorfällen verwendet.

3.2. Die auf der Website verwendeten Cookies

 

3.2.1. Technisch notwendige Sitzungscookies

Der Zweck der Datenverarbeitung besteht darin, die ordnungsgemäße Funktion der Website sicherzustellen. Diese Cookies ermöglichen es den Besuchern, die Website und alle ihre Funktionen reibungslos zu nutzen, einschließlich der Identifizierung angemeldeter Benutzer während des Besuchs. Diese Cookies gelten nur für die Dauer des Besuchs und werden automatisch gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird.

Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ist das Gesetz über den elektronischen Handel und die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, das es den Datenverarbeitern erlaubt, die für die technischen Aspekte der Dienstleistungen erforderlichen persönlichen Daten zu verarbeiten.

3.2.2. Benutzerfreundliche Cookies

Diese Cookies merken sich die Auswahl des Benutzers, wie z. B. die Spracheinstellungen oder die bevorzugte Seitenanzeige. Diese Cookies werden auf dem Benutzergerät gespeichert und erleichtern die Nutzung der Website.

Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ist die Zustimmung des Benutzers.

Der Zweck der Datenverarbeitung besteht darin, die Benutzererfahrung zu verbessern und die Nutzung der Website zu erleichtern.

3.2.3. Leistungscookies

Diese Cookies sammeln Informationen über das Verhalten der Benutzer auf der Website, die Dauer der Besuche und Klicks. Diese Cookies werden häufig von Drittanbieteranwendungen (z. B. Google Analytics, AdWords) bereitgestellt.

Die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung ist die Zustimmung des Benutzers.

Der Zweck der Datenverarbeitung besteht darin, die Nutzung der Website zu analysieren und die Werbeangebote zu personalisieren.

V. KAPITEL

ERKLÄRUNG ÜBER DIE RECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN

  1. Recht auf transparente Informationen, Kommunikation und Möglichkeiten zur Ausübung der Rechte.
  2. Recht auf vorherige Informationen bei der Datenerhebung.
  3. Recht auf Informationen, wenn die Daten nicht direkt von der betroffenen Person erhoben werden.
  4. Zugangsrecht zu den Daten.
  5. Recht auf Berichtigung.
  6. Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden").
  7. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  8. Benachrichtigungspflicht über Änderungen, Löschungen oder Einschränkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  9. Recht auf Datenübertragbarkeit.
  10. Recht auf Widerspruch.
  11. Automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling.
  12. Einschränkungen.
  13. Benachrichtigung über Verstöße gegen die Sicherheit personenbezogener Daten.
  14. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
  15. Recht auf wirksame Rechtsmittel gegenüber der Aufsichtsbehörde.
  16. Rechtsmittel gegen den Verantwortlichen.

II. DIE RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN - IM DETAIL:

1. Transparente Informationen, Kommunikation und Möglichkeiten zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person

1.1. Der Verantwortliche trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um der betroffenen Person Informationen über die Datenverarbeitung prägnant, transparent, verständlich und leicht zugänglich bereitzustellen, wobei klare und einfache Sprache verwendet wird, insbesondere wenn die Informationen für Kinder bestimmt sind. Die Informationen werden schriftlich oder auf andere geeignete Weise, einschließlich elektronischer Formate, bereitgestellt, sofern dies angemessen ist. Auf Anfrage der betroffenen Person können die Informationen auch mündlich bereitgestellt werden, vorausgesetzt, dass die Identität der betroffenen Person auf andere Weise nachgewiesen wird.

1.2. Der Verantwortliche fördert die Ausübung der Rechte der betroffenen Person.

1.3. Auf Anfrage der betroffenen Person informiert der Verantwortliche unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen, jedoch spätestens innerhalb eines Monats ab dem Datum des Eingangs des Antrags. Bei Bedarf kann dieser Zeitraum um weitere zwei Monate verlängert werden, über die der Verantwortliche die betroffene Person innerhalb eines Monats informiert.

1.4. Wenn der Verantwortliche der Anfrage der betroffenen Person nicht nachkommt, informiert er die betroffene Person über die Gründe für die Ablehnung des Antrags sowie über die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen und Rechtsmittel einzulegen.

1.5. Alle Informationen, Kommunikationen und Maßnahmen werden kostenlos bereitgestellt, es sei denn, die Verordnung erlaubt in anderen Fällen die Erhebung von Kosten.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 12 der Verordnung festgelegt.

2. Recht auf vorherige Informationen bei der Datenerhebung

2.1. Wenn die Daten direkt von der betroffenen Person erhoben werden, ist der Verantwortliche verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:

a) Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls dessen Vertreters;
b) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, falls relevant;
c) die Zwecke der Datenverarbeitung und die Rechtsgrundlage dafür;
d) die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (falls relevant);
e) Kategorien der Empfänger der Daten oder der Adressaten, sofern vorhanden;
f) Informationen über eine mögliche Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation.

2.2. Der Verantwortliche stellt außerdem zusätzliche Informationen bereit, um die faire und transparente Verarbeitung der Daten sicherzustellen:

a) die Dauer der Speicherung der Daten oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer;
b) die Rechte der betroffenen Person auf Zugang zu den Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit;
c) das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen;
d) das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen;
e) Informationen über die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten und die Konsequenzen, wenn die Daten nicht bereitgestellt werden;
f) eine Erklärung zur automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, und eine Erläuterung der Folgen.

2.3. Wenn der Verantwortliche die Daten für einen anderen Zweck als den ursprünglichen verwenden möchte, muss er die betroffene Person im Voraus über den neuen Zweck und die damit verbundenen Informationen informieren.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 13 der Verordnung festgelegt.

3. Information, wenn die Daten nicht direkt von der betroffenen Person erhoben werden

3.1. Wenn die Daten aus anderen Quellen beschafft werden, ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffene Person innerhalb eines Monats über die gesammelten Daten, deren Quelle und Kategorie sowie über andere relevante Informationen, die in Punkt 2 enthalten sind, zu informieren.

3.2. Die anderen Informationsregeln entsprechen denen, die in Punkt 2 (Recht auf vorherige Informationen) beschrieben sind.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 14 der Verordnung festgelegt.

4. Recht auf Zugang zu den Daten

4.1. Die betroffene Person hat das Recht, beim Verantwortlichen die Bestätigung zu beantragen, ob ihre Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, hat sie das Recht, auf die Daten sowie auf die in den Punkten 2 und 3 festgelegten Informationen zuzugreifen (Artikel 15 der Verordnung).

4.2. Wenn die Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Schutzmaßnahmen der Datenübertragung gemäß Artikel 46 informiert zu werden.

4.3. Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person eine Kopie der Daten zur Verfügung. Für weitere Kopien kann der Verantwortliche eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der administrativen Kosten erheben.

Die detaillierten Regelungen zum Recht auf Zugang sind in Artikel 15 der Verordnung festgelegt.

5. Recht auf Berichtigung

5.1. Die betroffene Person hat das Recht, die Berichtigung ihrer Daten zu beantragen, wenn diese ungenau sind, und dies ohne Verzögerung.

5.2. Unter Berücksichtigung des Zwecks der Datenverarbeitung hat die betroffene Person das Recht, unvollständige Daten zu vervollständigen, einschließlich der Abgabe einer ergänzenden Erklärung.

Diese Regelungen sind in Artikel 16 der Verordnung festgelegt.

6. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”)

6.1. Die betroffene Person hat das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese zu löschen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a) Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich;
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
c) Die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es gibt keine Rechtsgrundlage für die Fortführung der Verarbeitung;
d) Die Daten wurden rechtswidrig verarbeitet;
e) Die Löschung der Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
f) Die Daten wurden im Rahmen von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft bei Kindern erhoben.

6.2. Ausnahmen vom Recht auf Löschung sind anwendbar, wenn die Verarbeitung notwendig ist:

a) zur Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung und Information;
b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung;
c) aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses;
d) zur Archivierung im öffentlichen Interesse oder zu wissenschaftlichen Zwecken;
e) zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Diese Regelungen sind in Artikel 17 der Verordnung festgelegt.

7. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten

7.1. Wenn die Verarbeitung eingeschränkt ist, dürfen die Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen verwendet werden.

7.2. Die betroffene Person kann die Einschränkung der Verarbeitung beantragen, wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreitet, die Verarbeitung rechtswidrig ist oder die Daten nicht mehr benötigt werden, aber für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

7.3. Der Verantwortliche informiert die betroffene Person, bevor die Einschränkung der Verarbeitung aufgehoben wird.

Diese Regelungen sind in Artikel 18 der Verordnung festgelegt.

8. Mitteilungspflicht über die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle Empfänger, denen personenbezogene Daten übermittelt wurden, über die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand. Der Verantwortliche ist auch verpflichtet, die betroffene Person über diese Empfänger zu informieren, wenn die betroffene Person dies verlangt.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 19 der Verordnung festgelegt.

9. Recht auf Datenübertragbarkeit

9.1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und hat das Recht, diese Daten ohne Behinderung durch den Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern:

a) die Verarbeitung auf Einwilligung oder einem Vertrag beruht; und
b) die Verarbeitung automatisiert erfolgt.

9.2. Die betroffene Person hat auch das Recht, die direkte Übermittlung der Daten zwischen den Verantwortlichen zu verlangen, wenn dies technisch machbar ist.

9.3. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit berührt nicht das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) und ist nicht anwendbar, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Dieses Recht darf nicht so ausgeübt werden, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 20 der Verordnung festgelegt.

10. Recht auf Widerspruch

10.1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, die auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f der Verordnung beruht, einschließlich der auf diesen Bestimmungen basierenden Profilbildung. Der Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten danach nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Verarbeitung durch zwingende berechtigte Gründe gerechtfertigt ist, die gegenüber den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder dass die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

10.2. Wenn die personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen eine solche Datenverarbeitung, einschließlich der Profilbildung, einzulegen, soweit sie mit der Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn die betroffene Person Widerspruch einlegt, dürfen die personenbezogenen Daten zu diesem Zweck nicht weiter verarbeitet werden.

10.3. Die betroffene Person muss bei der ersten Kontaktaufnahme ausdrücklich über dieses Recht informiert werden, und es muss klar und separat dargestellt werden.

10.4. Die betroffene Person hat das Recht, ihr Widerspruchsrecht automatisiert über technische Spezifikationen auszuüben.

10.5. Wenn die personenbezogenen Daten zu wissenschaftlichen, historischen oder statistischen Forschungszwecken verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 21 der Verordnung festgelegt.

11. Automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profilbildung

11.1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profilbildung, beruht und die rechtliche Wirkung gegenüber der betroffenen Person entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

11.2. Dieses Recht gilt nicht, wenn die Entscheidung:

a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist;
b) auf einer gesetzlichen Grundlage der Union oder eines Mitgliedstaats beruht und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person vorsieht; oder
c) auf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person basiert.

11.3. Bei der Durchführung automatisierter Entscheidungsfindung ist der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person das Recht auf menschliches Eingreifen, auf Äußerung ihrer Meinung und auf Anfechtung der Entscheidung zu gewährleisten.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 22 der Verordnung festgelegt.

12. Einschränkungen

Die Rechte der betroffenen Person, die in den Artikeln 12 bis 22, 34 und 5 der Verordnung festgelegt sind, können gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden, vorausgesetzt, dass die Einschränkung den wesentlichen Inhalt der Grundrechte und Freiheiten respektiert.

Die Bedingungen für die Einschränkungen sind in Artikel 23 der Verordnung festgelegt.

13. Benachrichtigung über Datenschutzvorfälle

13.1. Wenn ein Datenschutzvorfall voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt, ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffene Person unverzüglich über den Vorfall zu informieren. Die Benachrichtigung muss Folgendes enthalten:

a) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Ansprechperson;
b) eine Beschreibung der Folgen des Vorfalls;
c) die Maßnahmen, die der Verantwortliche ergriffen oder vorgeschlagen hat, um den Vorfall zu beheben.

13.2. Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn:

a) die Daten mit angemessenen technischen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Verschlüsselung, gesichert sind;
b) der Verantwortliche Maßnahmen ergriffen hat, die sicherstellen, dass das hohe Risiko nicht mehr besteht;
c) die Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde – in diesem Fall ist eine öffentliche Mitteilung erforderlich.

Die detaillierten Regelungen sind in Artikel 34 der Verordnung festgelegt.

14. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Die betroffene Person hat das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz hat oder in dem der Datenschutzverstoß stattgefunden hat, Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Verordnung verstößt.

Die detaillierten Regelungen finden sich in Artikel 77 der Verordnung.

15. Recht auf Rechtsbehelf gegenüber der Aufsichtsbehörde

15.1. Die betroffene Person hat das Recht, ein Rechtsbehelfsverfahren gegen eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuleiten, die sie betrifft.

15.2. Die betroffene Person hat auch das Recht auf Rechtsbehelf, wenn die Aufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Beschwerde nicht tätig wird.

15.3. Für solche Verfahren ist das Gericht des Mitgliedstaates zuständig, in dem sich der Sitz der Aufsichtsbehörde befindet.

Die detaillierten Regelungen finden sich in Artikel 78 der Verordnung.

16. Recht auf Rechtsbehelf gegenüber dem Verantwortlichen

16.1. Die betroffene Person hat das Recht, ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten, wenn sie der Meinung ist, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die Verordnung verstößt.

16.2. Für solche Verfahren ist das Gericht des Mitgliedstaates zuständig, in dem sich der Sitz des Verantwortlichen befindet, oder wo die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.

Die detaillierten Regelungen finden sich in Artikel 79 der Verordnung.

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